Atomwaffen sind die einzigen Massenvernichtungswaffen, die nicht durch ein internationales Übereinkommen geächtet sind. In einem offenen Brief vom 27. Februar 2015 ruft ICAN Switzerland, zusammen mit dem Schweizerischen Roten Kreuz, Greenpeace Schweiz, Schweizer Anwälte für nukleare Abrüstung und anderen Vertretern der Schweizer Zivilgesellschaft den Bundesrat dazu auf, aktiv wirkungsvolle Massnahmen zu erörtern, um Atomwaffen endlich völkervertragsrechtlich zu verbieten und sich den Zielen des Austrian Pledge zu verpflichten.
Der Austrian Pledge wurde an der Wiener Konferenz zu den humanitären Auswirkungen von Kernwaffen vom Dezember 2014 von der Regierung Österreichs verabschiedet. Österreich gab darin seiner tiefen Besorgnis über die humanitären Auswirkungen von Atomwaffen Ausdruck und rief mit Bezug auf die Abrüstungsverpflichtung der Vertragsparteien des Kernwaffensperrvertrags (NPT) dazu auf, wirkungsvolle Massnahmen zu ergreifen, um die völkerrechtliche Regelungslücke zu schliessen und Atomwaffen zu verbieten und zu beseitigen.
Bereits im Januar 2015 verpflichteten sich alle 33 Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Lateinamerikanischer Staaten (CELAC) dem Austrian Pledge. Auch europäische Länder haben der österreichischen Regierung ihre Unterstützung zugesichert. In einer Rede vom 4. März betonte der irische Aussenminister, dass Irland voll und ganz mit Österreich übereinstimme, was das Ziel eines rechtsverbindlichen Atomwaffenverbots anbelange.
Der Bundesrat hat sich jüngst in Antworten auf parlamentarische Anfragen erneut grundsätzlich für ein völkerrechtliches Atomwaffenverbot ausgesprochen. Zudem betonte die Schweizer Delegation an der Wiener Konferenz, dass ein Verbot notwendig sein wird, um das Ziel einer atomwaffenfreien Welt zu erreichen. Allerdings hat sich die Schweiz noch nicht bezüglich Ausgestaltung von Verhandlungen und Form eines solchen Verbots festgelegt. Verschieden Optionen stehen zur Diskussion. Wie der irische Aussenminister in seiner Rede vom 4. März hervorhob, lässt der Austrian Pledge offen, welche rechtlichen Mittel und Wege verfolgt werden sollen, um die völkerrechtliche Regelungslücke zu schliessen. Da keine Option a priori ausgeschlossen wird, sollte der Schweizer Unterstützung des Austrian Pledges nichts im Wege stehen.
Im August 2015 jährt sich der erste Atombombenabwurf zum siebzigsten Mal. IKRK Präsident, Peter Maurer, hat kürzlich die Hoffnung ausgedrückt, dass dieser traurige Jahrestag das Ende der Atomwaffenära einläuten möge. Mit Blick auf die bevorstehende Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrags im April-Mai dieses Jahres forderte er alle Staaten auf, einen Zeitrahmen für Verhandlungen über ein Atomwaffenverbot festzulegen.
Nuclear weapons are often presented as promoting security, particularly during times of international instability. But weapons that risk catastrophic and irreversible humanitarian consequences cannot seriously be viewed as protecting civilians or humanity as a whole. …The prohibition and elimination of these weapons through a legally binding agreement is the only guarantee that they will never be used again. (Peter Maurer, Nuclear weapons: Ending a threat to humanity, 18. Februar 2015)
ICAN Switzerland geht mit dem IKRK einig, dass nur ein rechtsverbindliches Verbot und die Abschaffung von Atomwaffen garantieren können, dass diese Waffen nie wieder eingesetzt werden. Aus Sicht der Organisationen die den offenen Brief unterschrieben haben legen das Engagement der Schweiz für Frieden und Sicherheit und ihre traditionelle Vorreiterrolle im Bereich der humanitären Politik und der Wahrung des humanitären Völkerrechts nahe, dass die Schweiz in dieser Sache eine progressive Haltung einnehmen sollte.
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