Opferhilfe: ein zentrales Element des Vertrags über das Verbot von Atomwaffen

Am 6. und 9. August 1945 warfen die Vereinigten Staaten von Amerika Atomwaffen über den japanischen Städten Hiroshima und Nagasaki ab. Mehrere Tausend Menschen starben sofort. Bis Ende des Jahres starben ungefähr 214’000 an ihren Verletzungen und der radioaktiven Verseuchung.

Die Überlebenden dieser grauenvollen Angriffe werden „Hibakusha“ genannt. Auch das Testen von Nuklearwaffen hat bis heute unzählige Opfer gefordert.

Opferhilfe ist eine zentrales Element des Vertrags über das Verbot von Atomwaffen:

VERTRAG ÜBER DAS VERBOT VON KERNWAFFEN

Die Vertragsstaaten dieses Vertrags, …

eingedenk des unannehmbaren Leids und Schadens, die den Opfern des Einsatzes von Kernwaffen (Hibakusha) sowie den von Kernwaffenversuchen betroffenen Menschen zugefügt wurden, …

in der Erkenntnis, dass ein rechtsverbindliches Verbot von Kernwaffen einen wichtigen Beitrag zur Herbeiführung und Erhaltung einer kernwaffenfreien Welt darstellt,

sind wie folgt übereingekommen:

Artikel 6
Hilfe für Opfer und Umweltsanierung

  1. Jeder Vertragsstaat leistet seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Personen, die vom Einsatz oder von der Erprobung von Kernwaffen betroffen sind, nach Maßgabe des geltenden humanitären Völkerrechts und der geltenden internationalen Menschenrechtsnormen in angemessener Weise eine Hilfe, einschließlich medizinischer Versorgung, Rehabilitation und psychologischer Unterstützung, die das Alter und das Geschlecht berücksichtigt und niemanden diskriminiert, und sorgt für ihre soziale und wirtschaftliche Inklusion.
  2. Jeder Vertragsstaat trifft in Bezug auf Gebiete unter seiner Hoheitsgewalt oder Kontrolle, die aufgrund von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erprobung oder dem Ein-satz von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern kontaminiert sind, die notwendigen und geeigneten Maßnahmen zur Sanierung der Umwelt der kontaminierten Gebiete.

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